Zum Tag der Deutschen Einheit
Am 3. Oktober 1990 trat die Deutsche Demokratische Republik dem Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bei. Gemäß der Präambel wurde in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.
Der Tag der Deutschen Einheit ist für ganz Deutschland, besonders aber für uns Bürgerinnen und Bürger der einst geteilten Stadt ein Grund zur Freude. An einem Fahnenmast wurde in der Nacht zum 3. Oktober 1990 die Fahne vor dem Reichstagsgebäude gehisst.
Die zentralen Feierlichkeiten an unserem Nationalfeiertag finden in diesem Jahr in Schwerin statt. Doch auch in Berlin feiern wir heute 34 Jahre Wiedervereinigung – bspw. am Brandenburger Tor und auf der Straße des 17. Junis. Die sieben Landesvertretungen an den Ministergärten laden heute traditionell zum Tag der offenen Tür.
Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – dafür müssen wir dankbar sein, doch dafür müssen wir auch einstehen. Ich danke den vielen mutigen Menschen im Ostteil unserer Stadt und in der ehemaligen DDR, die das Unrechts-Regime friedlich zu Fall gebracht haben. Auch weitsichtigen Politikern wie Helmut Kohl, Michail Gorbatschow und George W. Bush haben wir es zu verdanken, dass die deutsche Teilung nach 41 Jahren friedlich zu Ende ging.