Eilantrag des Senats stattgegeben: Gericht verbietet Kita-Streik

Das Arbeitsgericht hat den unbefristeten Streik in den landeseigenen Kitas ab Montag untersagt. Zum einen, weil Berlin nicht an der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) vorbei verhandeln kann, ohne aus der Gemeinschaft ausgeschlossen zu werden. Zum anderen wurden erst Ende 2023 deutliche Zulagen für Erzieherinnen und Erzieher beschlossen. Somit gilt noch Friedenspflicht.

Es freut mich sehr, dass das Gericht dem Eilantrag des Senats stattgegeben hat. Nun können Familien mit Kindern in den landeseigenen Kitas etwas entspannter in die Woche starten. Ich hoffe, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung bestätigt. Denn Verdi hat angekündigt, Berufung einzulegen.