Bundesrat stimmt für Bezahlkarte

Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht zugestimmt. Damit ist die Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz gesetzlich verankert. Das begrüße ich sehr. Ich hoffe, dass wir in Berlin spätestens 2025 die Bezahlkarte haben. Um einen Flickenteppich zu verhindern, schließen wir uns dem Vergabeverfahren der Länder an. Wünschenswert ist eine einheitliche Lösung - insbesondere für Berlin und Brandenburg.

Trotzdem können dem Gesetz zufolge die Länder können weiterhin frei entscheiden, ob sie die Bezahlkarte einführen und wie sie diese detailliert gestalten. Ich persönlich halte es für richtig, Bargeldauszahlungen auf 50 Euro zu begrenzen. Damit verhindern wir Fehlanreize und Leistungsmissbrauch und ermöglichen es Asylbewerbern trotzdem, sich selbstbestimmt zu versorgen. Überweisungen ins Ausland sind mit der Bezahlkarte nicht möglich.