32. Ukrainischer Tag der Unabhängigkeit
Zum 32. Mal feiern die Ukrainerinnen und Ukrainer heute den „Tag der Unabhängigkeit“. Seit eineinhalb Jahren leiden sie schwer unter Putins völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf ihr Land. Ihr Freiheitskampf geht weiter.
Unabhängigkeit bedeutet, dass ein Staat seine inneren und äußeren Angelegenheiten nach eigenem Ermessen und ohne Einmischung eines anderen Staates regeln kann. Sie ist in den Außenbeziehungen ein Gegenstand des Völkerrechts und ein unverzichtbarer Bestandteil der staatlichen Souveränität. In den Innenbeziehungen ist sie die Umsetzung des Grundsatzes der Gewaltenteilung.
Am 24. August feiert die Ukraine die Verabschiedung des Unabhängigkeitsgesetzes von 1991 durch die Werchowna Rada der Ukraine. Der Feiertag geht auf einen Beschluss der Werchowna Rada der Ukrainischen SSR im Juli 1990 zurück und wurde später am 24. August 1991 offiziell festgelegt. In einem Referendum am 1. Dezember 1991 stimmten 90,32 % der ukrainischen Bevölkerung für die Unabhängigkeit. Gleichzeitig mit dem Referendum fanden die ersten Präsidentschaftswahlen statt, bei denen Leonid Krawtschuk gewählt wurde. Die Unterzeichnung des Białowieża-Abkommens bestätigte das Ende der UdSSR.
Der Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt: Freiheit muss auch verteidigt werden. Seit eineinhalb Jahren sterben ukrainische Soldaten bei der Verteidigung ihres Landes, ukrainische Familien müssen fliehen, ihre Städte und Dörfer werden zerbombt. Das Land braucht unsere Unterstützung. Es verteidigt die Herrschaft des Rechts in Europa.