Gemeinsam mit der CDU-Fraktion hatte ich mich für die Sanierung und baldige Wiedereröffnung des Schlangenbader Tunnels stark gemacht. Die entsprechenden Gelder wurden im Haushaltsplan hinterlegt. Losgehen sollte es mit der Entkernung und Schadstoffsanierung.
Jetzt hat das Kammergericht deutlich gemacht: Bei der Vergabe gilt die Losvergabe als Regelfall. Gesamt- bzw. Paketvergaben sind nur im eng begrenzten Ausnahmefall zulässig – und müssen vorab sehr konkret dokumentiert sein. Das war hier nicht der Fall, entschied das Kammergericht. Dieser Vergabefehler verzögert den Sanierungsbeginn nun massiv.
Ich erwarte von der Senatsverkehrsverwaltung, dass die Vergabe neu aufgesetzt, sauber begründet und zügig umgesetzt wird. Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist die derzeitige Situation nicht tragbar.
Details zum Urteil des Kammergerichts finden Sie im Vergabeblog vom 23.02.2026 (Nr. 73572):
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